Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10. Dezember (Az. 16 L 3716/25) die Regelung bestätigt, dass in Spielhallen in Nordrhein-Westfalen pro Person nur ein Geldspielautomat genutzt werden darf. Die Entscheidung präzisiert die Anwendung bestehender Glücksspielgesetze und hat weitreichende Folgen für Betreiber, Behörden und den gesamten Glücksspielmarkt. Hintergrund und Kontext der Regelung Die „Ein Automat […]