Gerichtsurteil: „Ein Automat pro Person“-Regel in Spielhallen rechtskräftig bestätigt

Eine Spielhalle mit einem Slot-Automaten im Vordergrund, vor dem ein offenes Gesetzbuch und ein Richterhammer liegen. Im Hintergrund sind verschwommene weitere Slot-Automaten und ein Mitarbeiter zu sehen, der das Geschehen überwacht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die „Ein Automat pro Person“-Regel für Spielhallen bestätigt. Die Entscheidung stärkt die rechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz in Nordrhein-Westfalen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10. Dezember (Az. 16 L 3716/25) die Regelung bestätigt, dass in Spielhallen in Nordrhein-Westfalen pro Person nur ein Geldspielautomat genutzt werden darf. Die Entscheidung präzisiert die Anwendung bestehender Glücksspielgesetze und hat weitreichende Folgen für Betreiber, Behörden und den gesamten Glücksspielmarkt.

Hintergrund und Kontext der Regelung

Die „Ein Automat pro Person“-Regel ist eine landesspezifische Vorgabe, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen als Nebenbestimmung zum Schutz der Spielenden durchgesetzt wird. Sie ist nicht explizit im deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verankert, sondern ergibt sich aus den Ausführungsgesetzen der Bundesländer.

Während der GlüStV bundesweit Rahmenbedingungen wie maximale Einsätze, Gewinnlimits und Flächenbeschränkungen für Geldspielgeräte festlegt, erlauben die Landesgesetze zusätzliche Regelungen, um Risiken wie die Mehrfachbespielung von Automaten zu begrenzen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Mit dem aktuellen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die behördliche Anordnung zur Umsetzung der „Ein Automat pro Person“-Regel bestätigt. Das Gericht betonte, dass die Regelung eine klare gesetzliche Grundlage besitzt und dem Schutz der Spieler dient.

In nordrhein-westfälischen Spielhallen ist für das Spielen an Geldspielautomaten ein Log-In-System mit persönlichen ID-Karten vorgeschrieben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieses System nicht immer zuverlässig verhindert, dass mehrere Automaten gleichzeitig von einer Person genutzt werden. Häufig loggen sich Spielende nach Beendigung des Spiels nicht ordnungsgemäß aus, sodass der Automat weiterhin für andere nutzbar bleibt.

Dadurch kann es vorkommen, dass eine Person mehrere Automaten nacheinander oder sogar gleichzeitig bespielt – eine sogenannte „Mehrfachbespielung“. Um diesem Problem vorzubeugen, verpflichtete das Ordnungsamt eine Spielhalle zu verstärkter Kontrolle, was das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren bestätigte.

Die Argumente der Kläger, die eine Unverhältnismäßigkeit und mangelnde Praktikabilität anführten, wurden zurückgewiesen. Das Gericht hob hervor, dass der Staat eine Schutzpflicht gegenüber den Spielern hat und eine eindeutige, kontrollierbare Regulierung notwendig ist, um die Risiken des Glücksspiels zu begrenzen.

Auswirkungen und Konsequenzen für Spielhallen

Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf den Betrieb von Spielhallen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Betreiber müssen sicherstellen, dass zu jedem Zeitpunkt nur ein Automat pro anwesender Person genutzt wird. Dies erfordert eine verstärkte Aufsicht und gegebenenfalls Anpassungen bei Personal und Betriebsabläufen.

Auch Schulungen für Mitarbeitende werden wichtiger, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten. Für die Behörden schafft das Urteil eine klare Grundlage für Kontrollen und die Durchsetzung der Regelung. Bei Verstößen können nun gezielt Maßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig kann es für Betreiber zu Umsatzeinbußen kommen, da die Mehrfachnutzung von Automaten unterbunden wird.

Ausblick auf weitere rechtliche Schritte und Marktregulierung

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW möglich. Unabhängig davon setzt das Urteil ein deutliches Signal an die Branche. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bleibt zentral, insbesondere im Hinblick auf den Spielerschutz. Die Entwicklung zeigt, dass die Regulierung des Glücksspielmarktes weiterhin im Fokus steht und zukünftige Gesetzesänderungen oder weitere Gerichtsentscheidungen zu erwarten sind.

Während in Spielhallen die „Ein Automat pro Person“-Regel gilt, können Nutzer im Internet auf eine Vielzahl von Online Spielautomaten Casinos zugreifen. Hier gelten jedoch ebenfalls strenge Vorgaben, um den Spielerschutz zu gewährleisten.

Fazit

Die Bestätigung der „Ein Automat pro Person“-Regel durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Glücksspielregulierung in Deutschland. Das Urteil stärkt die Position der Behörden und fordert von Betreibern eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Avi Fichtner - Gründer und Redakteur von spielbank.com.de
Avi Fichtner Gründer und Redakteur von spielbank.com.deAktualisiert: 16.12.2025

Avi Fichtner hat sein Hobby zum Beruf gemacht. Aus dem Interesse an Casino Spielen und Poker entstand ein Startup, das heute ein erfolgreiches Unternehmen im Glücksspiel-Bereich ist. Avi und sein Team testen professionell Online Casino Anbieter und teilen ihre persönlichen Erfahrungen. Avi lebt mit seiner Frau und drei Kindern in Berlin und ist passionierter Taucher und Ausdauersportler.

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