Die Landesregierung NRW plant Änderungen am Glücksspielgesetz, die insbesondere die Mindestabstände von Spielhallen und Wettbüros betreffen. Während Branchenverbände die Reform begrüßen, warnen Suchtexperten und die SPD vor einem Rückschritt im Spielerschutz – vor allem mit Blick auf den Jugendschutz.
Gesetzentwurf soll Glücksspielstaatsvertrag konkretisieren
Laut Landesregierung sollen mit dem aktuellen Gesetzentwurf „Unklarheiten bei der Auslegung“ des Glücksspielstaatsvertrags beseitigt werden. Der Entwurf bezieht sich dabei vor allem auf Bestimmungen zum Betrieb von Spielhallen und den Bestandsschutz für bereits bestehende Einrichtungen. Die Neuregelungen betreffen jedoch insbesondere die umstrittene Abstandsregelung zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Sportstätten.
Reduzierte Mindestabstände für Spielstätten geplant
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibt in NRW einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen Spielhallen und öffentlichen Schulen oder Jugendhilfeeinrichtungen vor. Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, weitere Ausnahmen zu ermöglichen. So sollen Einrichtungen, die bestimmte qualitative Kriterien erfüllen – etwa zusätzliche Zertifizierungen oder speziell geschultes Personal – trotz Unterschreitens des Mindestabstands eine Betriebserlaubnis erhalten können.
Zudem soll die bisherige Regelung zu Sportstätten präzisiert werden: Der Mindestabstand soll künftig nur noch zu solchen Sportstätten gelten, an denen regelmäßig Sportereignisse stattfinden. Kritiker sprechen von einer „Lockerung durch die Hintertür“.
- Geltende Regel: 350 Meter Mindestabstand zu Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen
- Geplante Änderung: Ausnahmen bei besonderen Zertifizierungen möglich
- Neu: Mindestabstand zu Sportstätten nur bei regelmäßigem Betrieb relevant
Fachstellen und Opposition schlagen Alarm
Die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW warnt in einer Stellungnahme davor, bestehende Schutzmaßnahmen aufzuweichen. Schon die aktuelle Regelung sei aus suchtpräventiver Sicht unzureichend. Eine weitere Lockerung verschärfe die Risiken, insbesondere für junge Menschen.
Auch das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft schließt sich der Kritik an. Die geplanten Ausnahmeregelungen würden das ursprüngliche Ziel, gefährdete Gruppen durch räumliche Trennung zu schützen, unterlaufen. Stattdessen sei eine Ausweitung der Mindestabstände sinnvoll.
Die SPD-Fraktion im Landtag kritisiert den Entwurf ebenfalls scharf. Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, erklärte gegenüber der Presse:
Branchenverbände befürworten Reform
Während die Kritik aus Fachkreisen anhält, zeigen sich Interessenverbände der Glücksspielbranche zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Die Deutsche Automatenwirtschaft und der Deutsche Sportwettenverband sehen darin einen Schritt zur Stärkung legaler Online Casinos und des regulierten Glücksspielangebots. Die Reform trage dazu bei, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und das „kanalisierte Spiel“ zu fördern.
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Nach einer ersten Lesung im Januar und einer schriftlichen Anhörung von Sachverständigen wird der Entwurf derzeit im Ausschuss für Inneres weiter beraten. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
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