Rechtsstreit in Bremen: Der Kampf um Spielhallen und Mindestabstände geht weiter

Am jungen Abend sind zahlreiche Bremer Einwohner in der Innenstadt auf dem Bremer Weihnachtsmarkt.

Der Rechtsstreit um die Betriebsgestattung von Spielhallen in Bremen spitzt sich weiter zu. Zentrale Fragen sind das Mindestabstandsgebot zu Schulen und die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Gesetzeslage.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Glücksspielbranche in Bremen befindet sich seit geraumer Zeit in einem Zustand der Unsicherheit. Der Grund dafür ist ein anhaltender Rechtsstreit, der die Betriebsgestattung von Spielhallen in der Hansestadt in Frage stellt. Im Kern des Disputs steht das sogenannte Mindestabstandsgebot, das Spielhallen einen Abstand von mindestens 500 Metern zu Schulen auferlegt. Dieses Gebot ist Teil des Bremer Spielhallengesetzes und hat weitreichende Implikationen für Betreiber und Investoren.

Die Debatte um das Mindestabstandsgebot ist nicht neu, doch sie hat durch die jüngsten Entwicklungen an Brisanz gewonnen. Insbesondere seit dem 1. Juli 2023 sind Verschärfungen im Spielhallenrecht in Kraft getreten, die den Druck auf die Branche erhöhen. Diese Verschärfungen haben nicht nur für Unruhe gesorgt, sondern auch die Frage aufgeworfen, ob die aktuellen Regelungen verfassungskonform sind.

Die Unsicherheit hat dazu geführt, dass einige Betreiber den Rechtsweg beschritten haben, um Klarheit zu schaffen. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Interessen, sondern auch um die rechtliche Bewertung der aktuellen Gesetzeslage. Die Betreiber argumentieren, dass das Mindestabstandsgebot ihre Geschäftstätigkeit unverhältnismäßig einschränkt und somit gegen das Grundgesetz verstößt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen

Am 7. August 2023 stand in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Bremen ein aufsehenerregender Beschluss. Das Gericht lehnte einen Eilantrag ab, der die vorläufige Gestattung des Betriebs von Spielhallen in der Nähe von Schulen zum Ziel hatte. Die Entscheidung stützt sich auf das Bremer Spielhallengesetz und das Mindestabstandsgebot, das Spielotheken bzw. Spielautomaten Casinos einen Abstand von mindestens 500 Metern zu Schulen vorschreibt.

Die Richter argumentierten, dass der Schutz der Jugendlichen vor den Gefahren des Glücksspiels ein legitimes Ziel sei, das die Einschränkungen für die Betreiber rechtfertige. Sie wiesen darauf hin, dass die Nähe zu Schulen das Risiko einer frühzeitigen Konfrontation mit dem Glücksspiel erhöhe, was wiederum die Gefahr einer Spielsucht steigern könne.

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Konsequenzen. Sie bestätigt nicht nur die Rechtmäßigkeit des Mindestabstandsgebots, sondern setzt auch ein klares Signal für ähnliche Fälle in anderen Bundesländern. Betreiber, die auf eine Lockerung der Regelungen gehofft hatten, sehen sich nun mit einer juristischen Niederlage konfrontiert.

Reaktionen und Stellungnahmen

Auf der einen Seite stehen Experten wie der Glücksspielforscher Dr. Hayer, der die Entscheidung als wichtigen Beitrag zur Prävention von Spielsucht bei Jugendlichen wertet. Er betont, dass die Nähe von Echtgeld Casinos zu Schulen eine erhöhte Exposition gegenüber Glücksspielangeboten bedeutet, was wiederum das Risiko einer Suchtentwicklung erhöhen kann. Diese Sichtweise findet auch Unterstützung bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bremer Senator Mäurer die Entscheidung begrüßte.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch kritische Stimmen. Der Justiziar Prof. Dr. Heinze äußerte Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Mindestabstandsgebots. Er argumentiert, dass die Regelung die Betreiber unverhältnismäßig benachteilige und somit gegen das Grundgesetz verstoße. Diese Sichtweise wird von Teilen der Glücksspielbranche geteilt, die eine Überprüfung der Entscheidung anstreben.

Die politische Dimension des Themas ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Während die Bremer Regierung den Beschluss als Bestätigung ihrer Politik sieht, gibt es auch parteiübergreifende Forderungen nach einer Überarbeitung des Spielhallengesetzes.

Politischer Ausblick: Bremen als Vorlage für weitere Entwicklungen in anderen Städten?

Die politische Landschaft in Bremen zeigt sich in Bezug auf den Rechtsstreit um das Mindestabstandsgebot gespalten. Während die aktuelle Regierung den Beschluss des Verwaltungsgerichts als Erfolg ihrer Politik feiert, gibt es auch Stimmen, die eine Überarbeitung des Spielhallengesetzes fordern. Insbesondere die Opposition sieht in der derzeitigen Regelung eine übermäßige Einschränkung der Wirtschaft und plädiert für eine differenziertere Herangehensweise.

Der Bremer Senator Mäurer, der sich bereits in der Vergangenheit gegen Sportwettenwerbung ausgesprochen hat, sieht in dem Gerichtsbeschluss eine Bestätigung seiner Linie. Er betont, dass der Jugendschutz im Vordergrund stehen müsse und dass die aktuellen Regelungen diesem Ziel gerecht werden. Allerdings gibt es auch innerhalb der Regierung Stimmen, die eine Überprüfung der Gesetzeslage für notwendig halten, um den Spagat zwischen Jugendschutz und wirtschaftlichen Interessen besser zu meistern.

Die Frage, wie es nun weitergeht, bleibt offen. Eines ist jedoch klar: Der Rechtsstreit in Bremen hat eine Debatte angestoßen, die weit über die Grenzen der Hansestadt hinausreicht. Sie wirft grundlegende Fragen auf, die sich nicht nur auf das Glücksspiel, sondern auch auf die gesellschaftliche Verantwortung von Politik und Wirtschaft beziehen.

Avi Fichtner Inhaber von spielbank.com.de

Avi Fichtner hat sein Hobby zum Beruf gemacht. Aus dem Interesse an Casino Spielen und Poker entstand ein Startup, das heute ein erfolgreiches Unternehmen im Glücksspiel-Bereich ist. Avi und sein Team testen professionell Online Casino Anbieter und teilen ihre persönlichen Erfahrungen. Avi lebt mit seiner Frau und drei Kindern in Berlin und ist passionierter Taucher und Ausdauersportler. Mehr zu Avi.