Berlin: OVG bestätigt Mindestabstandsregeln

Auf weißem Untergrund liegt ein brauner Richterhammer in glänzender Holzoptik diagonal auf einer Unterlage in selber Optik

Mehrere ungenehmigte Wettvermittlungsstellen in Berlin müssen schließen, da sie den Mindestabstand zu Schulen und Spielhallen nicht einhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entsprechende Beschlüsse bestätigt. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat den Betreibern verboten, Wetten zu vermitteln. Das Gericht hatte keinerlei Einwände und konnte die Abstandsregelungen somiut bestätigen.

Ende der unklaren Rechtslage: zahlreiche Wettbüros gezwungen zu schließen

In Berlin müssen mehrere ungenehmigte Wettvermittlungsstellen vorerst schließen, da sie den Mindestabstand zu Spielhallen und Schulen nicht einhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bejahte gleich eine Mehrzahl an Anträgen, die das Verbot von Sportwettenveranstaltungen und -vermittlungen an diesen Standorten fordern. Dies wurde in der offiziellen Pressemitteilung verkündet. Die Betreiber können kein Vertrauen auf den Fortbestand ihrer bisher nur faktisch geduldeten Stellen genießen.

Die unklare Rechtslage in Bezug auf Wettvermittlungsstellen führte dazu, dass die Behörden nicht eingriffen. Ganz anders also als die rechtliche Situation für Echtgeld Online Casinos, für die sich die rechtliche Situation seit zwei Jahren merklich verbessert hat.

Seit Ende 2020 dürfen offiziell lizenzierte Sportwettenanbieter hierzulande Sportwetten online sowie und über landbasierte Wettbüros anbieten, also genau wie es auch stationäre Spielbanken mit ihren Casino Seiten erlaubt ist. In Berlin müssen die Wettveranstalter jedoch die obendrein für einen konkreten Ort benötigte Genehmigung für das entsprechende Wettbüro beantragen.

Verwaltungsgericht Berlin weist Anträge zurück

Wegen der Nichteinhaltung der Mindestabstände und der fehlenden Erlaubnis wurden Verbote ausgesprochen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat unterschiedlichen Sportwettenanbietern gleich an vielen unterschiedlichen Destinationen untersagt, zukünftig weiterhin Sportwetten zu offerieren, und den Betreibern untersagt, solche Wetten anderweitig zu vermitteln. Die eilig eingereichten Widersprüche der Sportwettenunternehmen wurden vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen.

Das Gericht hat dabei keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken einzuwenden, auch nicht gegen ganz konkrete Regelungen zum Abstand zwischen Wettbüros. In der Urteilsbegründung hieß es, dass es ja gerade der Zweck des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sei, die Gesamtzahl an Wettbüros zu begrenzen, um Heraufkommen und Ausweitung von Glücksspiel- und Sportwettensucht zu vermeiden sowie den Jugend- und Spielerschutz ausnahmslos sicherzustellen.

Fehlendes Vertrauen seitens Staat und Justiz in Glücksspielunternehmen?

Die Betreiber der ungenehmigten Wettvermittlungsstellen hätten kein Vertrauen auf den Fortbestand ihrer Stellen bilden können, da sie jederzeit mit einer Änderung beziehungsweise Verschärfung der Rechtslage rechnen mussten. Man könnte aber auch sagen, dass anscheinend das Vertrauen deutscher Behörden und Politiker in einige Unternehmen der Glücksspielindustrie noch immer fehlt. So oder so bleiben die Folgen wohl dieselben.

Die Beschlüsse des Berliner Gerichts sind zudem unanfechtbar. Es ist daher davon auszugehen, dass das Angebot stationärer Wettbüros vorerst stark rückläufig sein wird in und um Berlin. Eine attraktive Lösung für das Problem scheint es seitens der Dienstleister bislang leider nicht zu geben.

Avi Fichtner Inhaber von spielbank.com.de

Avi Fichtner hat sein Hobby zum Beruf gemacht. Aus dem Interesse an Casino Spielen und Poker entstand ein Startup, das heute ein erfolgreiches Unternehmen im Glücksspiel-Bereich ist. Avi und sein Team testen professionell Online Casino Anbieter und teilen ihre persönlichen Erfahrungen. Avi lebt mit seiner Frau und drei Kindern in Berlin und ist passionierter Taucher und Ausdauersportler. Mehr zu Avi.